Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Klassen (bis max. zum 14. Lebensjahr), verschiedener Nationalitäten und unterschiedlicher Religionszugehörigkeit können im Borromäum aufgenommen
werden.
Die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Gespräch der Hortleitung mit dem Kind bzw. Jugendlichen und seinen Erziehungsberechtigten sowie nach deren Einverständnis mit den Erfordernissen und
Regeln der Einrichtung.